Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Gebühren werden, soweit das RVG nicht anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Es besteht die Möglichkeit, schriftlich eine höhere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren. In außergerichtlichen Angelegenheiten können auch Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren.
Die Vergütung kann nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung eingefordert werden. In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses und bei Gebühren, die nach dem Gegenstandswert berechnet sind, auch dieser anzugeben. |